Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Reinsfeld hatte bereits 2021 einen ersten Antrag auf Verkehrsberuhigung in den Straßen der Ortsgemeinde gestellt, wonach eine „Tempo-30-Zone“ an den Straßen Ahlbertstraße, Zur Flachsheide, Kaulenstraße, Schulstraße, Brunnenstraße, Dörnerstraße und Friedhofstraße errichtet wurde.
In der Fortführung dieser Maßnahme stellte die SPD Fraktion dann – nicht zuletzt auf Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern – in der Gemeinderatssitzung einen weitergehenden Antrag. In den Augen der SPD-Fraktion geht ein weiter beschränktes Stückwerk zu Tempolimits nicht mehr weit genug. Bereits 2021 wurde seitens der SPD-Fraktion bereits die langfristige Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und vor allem Verkehrsberuhigung auf allen Gemeindestraßen in den Antrag aufgenommen. Ziel war es, langfristig alle Gemeindestraßen hinsichtlich des Verkehrs zu beruhigen.
Im Hinblick darauf, dass die „Siedlung“ und auch die Fläche um die Schulen bereits mit Tempo 30 beschränkt sind, sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion kein größerer Flickenteppich geschaffen werden, durch den im Endeffekt auch nur ein „Schilderwald“ entsteht. Es wird daher beantragt, alle Gemeindestraßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu belegen.
Daneben zeigen einzelne Teile der Landesstraßen im Ort besondere Gefahrenpotenziale. Hierzu gehört vor allem der Knotenpunkt Sparkasse/Apotheke. Hier ist die Strecke wegen der Kurvenlage in Richtung Trierer Straße kaum einsehbar und eine größere Menge an Autos parkt ein bzw. aus. Gleichzeitig wird die Strecke mangels Geschwindigkeitsbegrenzung (vor allem von Ortsunkundigen) oft ohne größere Vorsicht am Tempolimit befahren.
Da zusätzlich beispielsweise in der Renusstraße auch Schulwege die Hauptstraßen kreuzen und die Kreuzung Renusstraße/Herrensteg/Osterberg zuweilen abenteuerlich befahren wird, sollte daher auch hier eine Begrenzung der Geschwindigkeit prüfen gelassen . Hierdurch wird vor allem allen BürgerInnen die gleiche Sorgfalt entgegengebracht. Dass jeder gerne vor der eigenen Wohnung eine Verkehrsberuhigung sehen möchte ist naheliegend, im Gegenzug muss aber auch durch alle beim Verkehr im kompletten Ort eine entsprechende Vorsicht gegenüber den übrigen AnwohnerInnen – vor allem Familien mit kleinen Kindern – entgegengebracht werden.
Deshalb sollte auch die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Landstraßen angeregt werden, im Hinblick auf die Verantwortung gegenüber den EinwohnerInnen explizit auch unabhängig möglicher Erfolgsaussichten.
Nach mehreren harten Diskussionsrunden im Gemeinderat schlossen sich in der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023 alle anwesenden Ratsmitglieder dem Antrag der SPD an.
Beschlossen wurde:
Der Gemeinderat Reinsfeld regt über die Verbandsgemeindeverwaltung erneut eine Überprüfung der Einführung eines Tempolimits von 30 km/h auf den ortsinternen Landstraßen an.
Die Ortsgemeinde Reinsfeld führt auf allen Gemeindestraßen ein Tempolimit von maximal 30 km/h ein. Die Umsetzung dieses Beschlusses wird zeitlich abhängig gemacht vom Ergebnis der Entscheidung zu 1.
Als unbürokratische Zwischenlösung werden an den drei Ortseingängen auf Vorschlag von Esther Mergens 3 große Schilder aufgestellt mit der Bitte an den Autofahrer/die Autofahrerin, sich freiwillig an Tempo 30 zu halten.